Windstopper Trailrun
 
Salomon Sport Trail Running
 
Plan B Event Organisation
 
Lauftreff Bittermark
 
     
     
  WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS  
  REGLEMENT  
     
     
  Die nachfolgend aufgelisteten Punkte des Reglements sind für die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS gültig. Jeder Teilnehmer erkennt durch seine Anmeldung dieses Reglement an und versichert, dass er die Bestimmungen gelesen und verstanden hat.  
     
 

1. VERANSTALTUNGSCHARAKTER
Die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS sind Trailläufe in teilweise unzugänglichem Gelände. Im Einzelnen bedeutet dies für die Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer muss grundsätzlich über eine allgemeine läuferische Erfahrung verfügen.

 
     
 
Jeder Teilnehmer muss über Trittsicherheit auf Wegen und Steigen, auch im exponierten oder absturzgefährdeten Gelände verfügen.
   
Jeder Teilnehmer muss über Erfahrung in der Begehung schwieriger Passagen verfügen.
   
Jeder Teilnehmer muss über ein gut ausgeprägtes Orientierungsvermögen im Gelände auch bei schlechten Wetter- und Sichtverhältnissen verfügen.
   
Jeder Teilnehmer muss über das Verhalten bei Notfällen im Gelände informiert sein.
 
     
 
 
  2.WERTUNG  
  Die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS bestehen aus drei Rennen an drei Tagen. Rennen werden wie folgt gestartet (Änderungen vorbehalten, letzte Race-Info beachten!):  
     
 
Freitag, 05.11. 2010 ca. 15.00 Uhr Kurzdistanz
   
Samstag, 06.11.2010 12.00 Uhr Langdistanz
   
Sonntag, 07.11. 2010 11.00 Uhr Mitteldistanz
 
     
  Im Rahmen einer "Pasta-Party" erhalten die Tagessieger in den jeweiligen Kategorien kleine Preise und die Gesamtführenden ihre Leadertrikots. Die einzelnen Zeiten werden zu einem Geamtergebnis addiert.  
     
     
  3. WERTUNGSKATEGORIEN
In den folgenden Kategorien kann gestartet werden: MEN, MASTER-MEN (über 50 Jahre, Stichtag ist der 05.11.2010), WOMEN und MASTER-WOMEN (über 50 Jahre, Stichtag ist der 05.11.2010).
 
     
     
  4. BEKLEIDUNG/AUSRÜSTUNG
Die Mitnahme folgender Ausrüstung KANN vom Rennleiter während des kompletten Wettkampfs vorgeschrieben werden:
 
     
 
Regenbekleidung bzw. Überbekleidung als Regenschutz (mind. wasserdichte Regenjacke).
   
Warme Kleidung als isolierende Zwischenschicht unter der Überbekleidung.
   
Handschuhe und Mütze.
   
Notfallausrüstung (Erste-Hilfe-Set und Rettungsdecke).
   
Ein Rucksack (z. B. Laufrucksack) oder Hip bag.
 
     
  Das Mitführen der Ausrüstung/Bekleidung während des Wettkampfs (falls vom Rennleiter angeordnet) wird vom Veranstalter vor dem Start oder an den Kontrollstellen überprüft. Ein Nichtmitführen der Ausrüstung/Bekleidung kann mit Disqualifikation geahndet werden.  
     
     
  5. STARTNUMMER, TEILNEHMERAUSWEIS, LEADERTRIKOT & FINISHER-SHIRT
Jeder Teilnehmer muss seine Startnummer während des gesamten Rennens jederzeit gut sichtbar am Körper tragen. Die Startnummer ist persönlich und nicht übertragbar. Die Werbung auf den Startnummern darf nicht verdeckt werden. Der Transponder in der Startnummer wird vor dem Start, an den Kontrollstellen und im Ziel mittels Scanner eingelesen. Im Zieleinlauf muss die Startnummer vorne getragen werden.
Die Gesamtbesten jeder Kategorie müssen ihre Leadertrikots tragen.
Das Finisher-Shirt erhält derjenige Teilnehmer, der alle drei Rennen Start/Ziel beendet und somit jeden Meter der Strecke absolviert hat.


6. ZEITNAHME
Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder. Dieser misst elektronisch die individuelle Zeit eines jeden Teilnehmers bei allen Rennen. Der Transponder ist nach Beendigung des letzten Rennens im Ziel an den ausgewiesenen Rückgabestellen sofort abzugeben (dies gilt nur dann, wenn keine sog. Wegwerf-Transponder verwendet werden). Sollte ein Teilnehmer während der laufenden Veranstaltung seinen Transponder verlieren oder dieser unbrauchbar werden, erhält der Teilnehmer einen neuen Transponder und muss seinen alten Transponder finanziell ersetzen.
ACHTUNG: 50,-€ Pfand für den Transponder sind in der Akkreditierung zu hinterlegen! Diese bekommt Ihr im Anschluss an das letzte Rennen dort auch wieder zurück!


7. BRIEFING/START
Am Freitag vor dem ersten Start erfolgt das ausführliche Briefing zum gesamten Wochenende sowie das Streckenbriefing für das 1. Rennen durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef. Am Freitagabend erfolgt für die Teilnehmer im Rahmen der Pasta-Party ein detailliertes Streckenbriefing für das folgende Rennen. Hier werden die Teilnehmer auf die Besonderheiten der kommenden Strecke aufmerksam gemacht. Die Startaufstellung beginnt jeweils 30 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Das zusätzliche aktuelle Streckenbriefing für alle Starter durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beginnt ca. 15 Minuten vor der offiziellen Startzeit. Jedes Briefing wird vom zuständigen Rennleiter und Streckenchef abgehalten.
Der Start ist jeden Tag bis maximal fünf Minuten nach der offiziellen Startzeit geöffnet. Teilnehmer, die später als fünf Minuten nach der Startzeit loslaufen, werden nicht mehr gewertet.
Am Freitag erfolgt die Startaufstellung einmalig nach Startnummern, ab dem zweiten Rennen stellen sich die Läufer nach ihrer Platzierung in der Worldmasterwertung in verschiedenen Startsektoren auf.


8. NEUTRALISIERTER START
Ein neutralisierter Start wird generell durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef beim Briefing angekündigt. Während eines neutralisierten Starts ist das Überholen des Führungsfahrzeuges nicht erlaubt.


9. KONTROLLSTELLEN
Auf jeder Etappe befinden sich zwischen ein und sechs Kontrollstellen, an denen die Läufer einchecken müssen. Teilnehmer, die eine Kontrollstelle nicht passieren und später doch im Ziel einlaufen (z. B. wegen Abkürzungen oder Verlaufens), erhalten pro nicht eingecheckter Kontrollstelle eine Zeitstrafe von 60 Minuten. Die Jury behält sich vor, in besonderen Fällen geringere oder auch höhere Zeitstrafen zu verhängen.
An den Kontrollstellen werden die Teilnehmer in der Reihenfolge Ihres Eintreffens eingescannt.


10. ZEITPLAN WÄHREND DES WETTKAMPFES
Der tägliche Zeitplan für die einzelnen Rennen wird im Briefing durch den verantwortlichen Rennleiter und Streckenchef bekannt gegeben. Dieser kann bestimmte Zeitlimits (z. B. 15.00 Uhr an Verpflegungsstelle 3) enthalten, zu denen die Teilnehmer die jeweiligen Verpflegungsstellen oder sonstige definierte Punkte auf der Strecke spätestens passieren müssen. Diese Zeitlimits werden im Trailbook als Anhaltswerte mit angegeben, können jedoch vom Rennleiter und Streckenchef den aktuellen Verhältnissen auf der Strecke sowie den Witterungsbedingungen angepasst und dementsprechend abgeändert werden. Werden die Zeitlimits nicht eingehalten, werden die betreffenden Teilnehmer vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer im Interesse ihrer eigenen Sicherheit aus dem Rennen genommen. Sie dürfen am nächsten Tag erneut starten, fallen aber aus der Worldmasterwertung und erhalten kein Finisher-Shirt.


11. ZIEL
In jedem Ziel müssen die Teilnehmer mit ihrer Startnummer einchecken. Hier erfolgt die offizielle Wertung des Rennens.
Teilnehmer, die wegen Erschöpfung, Verletzung etc. nach dem offiziellen Zielschluss im Ziel einlaufen, erhalten die maximale Laufzeit (von Start bis Zielschluss) plus 60 Minuten. Sie können dann am nächsten Tag wieder starten. Teilnehmer, die wegen Überschreitung der Zeitlimits vom Rennleiter und Streckenchef bzw. durch die Schlussläufer aus dem Rennen genommen wurden oder nachweislich wegen Verletzung (Beweis erforderlich) nicht laufend, sondern mit anderen Verkehrsmitteln eintreffen, erhalten die maximale Laufzeit von Start bis Zielschluss plus 120 Minuten und können am nächsten Tag wieder starten, werden jedoch nicht mehr in der Worldmasterwertung gewertet.


12. AUSSCHEIDEN AUS DEM RENNEN
Teilnehmer, die sich, aus welchem Grund auch immer (z. B. Erschöpfung, Verletzung usw.), entschließen, aus dem Rennen auszuscheiden, müssen sich unverzüglich beim Veranstalter vor Ort (Start, Kontrollstellen oder Ziel) oder unter der Rufnummer +49/151/55010146 abmelden. Für Teilnehmer, die sich nicht bei Start, Kontrollstellen, Ziel oder den angegebenen Telefonnummern abmelden, wird der Veranstalter eine Suchaktion (unter anderem mit Einsatz von Polizei und Hubschrauber) auf Kosten des/der Teilnehmer/s einleiten. Wer die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS frühzeitig beenden möchte, muss sich außerdem im Race Office abmelden, den Transponder-Chip abgeben (gegen Quittung) und gegebenenfalls die gebuchten Zimmer stornieren.
 
     
     
  13. ZEITSTRAFEN UND DISQUALIFIKATION  
  Die Jury behält sich vor, Teilnehmer zu disqualifizieren oder Zeitstrafen zwischen 5 und 60 Minuten, in besonders schweren Fällen auch darüber, zu verhängen wegen:  
     
 
Nichteinhalten der WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS Regeln
   
Nichtbeachten der Anweisungen des verantwortlichen Rennleiters und Streckenchefs, der offiziellen Zwischen- und Schlussläufer, Polizei, Feuerwehr sowie der Streckenposten
   
Nichtbeachten der Straßenverkehrsordnung
   
Umweltverschmutzung
   
Grober Unsportlichkeit
   
Gesundheitlicher Probleme eines Teilnehmers
   
Doping
   
Eigenmächtige Streckenabkürzungen
   
Eigenmächtiges Aufstellen im falschen Startblock
   
Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen der Startnummer
   
Andere schwerwiegende Verstöße
 
     
  Bei Disqualifikation erfolgt keine Kostenrückerstattung durch den Veranstalter.  
     
     
  14. DOPING
Der Veranstalter behält sich vor, unangemeldete Dopingkontrollen durchzuführen. Jeder Fall von Doping führt zur sofortigen Disqualifikation des entsprechenden Teilnehmers.


15. HILFE VON AUSSEN
Jeder Teilnehmer darf keinerlei Hilfe von Dritten (Zuschauer, Betreuer, Teilnehmer anderer Teilnehmer) - mit Ausnahme bei Stürzen, Verletzungen und anderen Notsituationen - während des Rennens in Anspruch nehmen. Ausgenommen hiervon sind nur das Reichen von Verpflegung, Getränken, Kleidungsstücken oder Ersatzmaterialien durch am Wegesrand stehende Begleiter sowie die medizinische Hilfe durch das Rescue Team.
Nimmt der Teilnehmer Dienste Dritter, insbesondere Bergungs- und Rettungsdienste, in Anspruch, hat er die Veranstalter von dadurch entstehenden Kosten freizuhalten. Er ermächtigt die Veranstalter, eventuelle Kosten einzuziehen.


16. UMWELT / NATURSCHUTZ
Da die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS in unmittelbarer Natur und Naherholungsgebieten des Ruhrgebiets führt, wird das Umweltverhalten rigoros kontrolliert. Das Wegwerfen von Abfall jeder Art außerhalb der Kontrollstellen oder das vorsätzliche Beschädigen der Natur führt zu drastischen Zeitstrafen oder zur sofortigen Disqualifikation.
 
     
     
  17. DIE WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS REGELN  
     
 
Die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS finden zum Teil auf öffentlichen und nicht gesperrten Straßen, Forststrassen, Wanderwegen und Steigen statt.
   
Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die Straßenverkehrsordnung halten. Alle Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei, des Rennleiters und Streckenchefs sowie des sonstigen Streckenpersonals Folge leisten.
   
Die WINDSTOPPER® TRAILRUN WORLDMASTERS führen großteils auf Forststraßen, Wanderwegen und Steigen. Abseits der offiziellen Route kann eventuell Absturzgefahr herrschen, weshalb dringend von Abkürzungen oder selbst gewählten Wegvarianten abgeraten wird.
   
Jeder Teilnehmer hat bei unübersichtlichen oder gefährlichen Streckenabschnitten die notwendige Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter behält sich vor, auf gefährlichen Wegabschnitten Überholverbote auszusprechen, bzw. die Teilnehmer anzuhalten, ihr Lauftempo zu reduzieren und entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Der Veranstalter kann mit Hinweistafeln auf diese Wegabschnitte aufmerksam machen und zusätzliche Sicherungen (z. B. Fixseile als Handlauf) anbringen.
   
Jeder Teilnehmer läuft auf eigene Gefahr.
   
Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung oder witterungsbedingt auch kurzfristig Streckenabschnitte, bzw. Routenverläufe zu ändern bzw. durch Alternativrouten zu ersetzen oder nötigenfalls ein Rennen ganz zu streichen.
   
Außer unmittelbar an den Kontrollstellen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter ist es untersagt, Abfall wie Verpflegungsverpackungen, Flaschen oder Getränkebecher in der Natur zu entsorgen.
   
Begleitfahrzeuge dürfen den Rennverlauf in keiner Weise beeinträchtigen, Betreuung aus einem fahrenden Begleitfahrzeug heraus ist nicht erlaubt. Beeinträchtigungen des Rennverlaufs oder Behinderungen durch Begleitfahrzeuge können von der Jury mit Zeitstrafen für die unterstützten Teilnehmer geahndet werden. Falls Begleitfahrzeuge auf Streckenabschnitten angetroffen werden, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind, führt dies umgehend zur Disqualifikation des bzw. der Teilnehmer, die durch das Begleitfahrzeug unterstützt wurden oder unterstützt werden sollten. Zusätzlich drohen drastische Geldstrafen durch die Behörden.
   
Es gilt unter allen Teilnehmern das Gebot der Rücksichtnahme, Sportlichkeit und Fairness.
 
     
     
  18. PROTEST & JURY
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstößen anderer Teilnehmer oder gegen Entscheidungen der Rennleitung bis eine Stunde nach Zielschluss Protest im Race-Office einlegen und Zeugen benennen. Eine Jury aus drei Mitgliedern (Rennleiter und Streckenchef, Leiter der Zeitnahme, Organisationsleiter) wird noch am selben Abend den Protest verhandeln und bis spätestens zum nächsten Morgen vor dem Start entscheiden. Sämtliche benannten Zeugen müssen bei der Protestverhandlung erscheinen. Die Protestgebühr beträgt EUR 50,00. Die Protestgebühr verbleibt bei verlorenem Protest beim Veranstalter. Die oben aufgeführten Verstöße, die zu Zeitstrafen oder Disqualifikationen führen können, stellen nur einen Auszug aus noch weiteren möglichen Aktionen die durch Strafen geahndet werden können, dar.


19. HAFTUNGSAUSSCHLUß
Mit der vorgegebenen Akkreditierung meldet sich der Teilnehmer verbindlich zu der von ihm gewählten Veranstaltung der PLAN B event company GmbH an und versichert dabei ohne weitere Prüfung durch den Veranstalter, über die in Pkt.1 genannten speziellen Erfahrungen und Vorkenntnisse zu verfügen.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wegen dem Veranstalter zurechenbarer Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden.
Der Teilnehmer kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung und Verwendung von Bildmaterial (auch der einzelnen Teilnehmer) aus der Rennveranstaltung einverstanden. Mit der Angabe der E-Mail Adresse erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass die PLAN B event company GmbH diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf.
Der Teilnehmer erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und dass er ausreichend gegen Unfälle und Krankheit versichert ist.
Er erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln, Vorschriften und Bedingungen gelesen hat und akzeptiert.
Ferner erklärt der Teilnehmer mit Veranstaltungsbeginn verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen und sein konditionelles Leistungsniveau den Anforderungen eines derartigen Ausdauerwettkampfes über insgesamt drei Rennen entspricht.


20. VERJÄHRUNG / GERICHTSSTAND
Ansprüche des Teilnehmers gegenüber der PLAN B event company GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Veranstaltungs-Ende.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem mit dem Teilnehmer abgeschlossenen Vertrag ist München. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der PLAN B event company GmbH und dem Teilnehmer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
     
     
     
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